Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Fristen, Folgen, Geld zurück
Von Michael BrandweinAktualisiert am 7. Dezember 20257 Min. Lesezeit
Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Fristen, Folgen, Geld zurück und welche Alternativen fast immer besser sind. Jetzt richtig entscheiden.

Inhaltsverzeichnis▾
- Wie du formal kündigst, und warum das der harmlose Teil ist
- Die Frist: ein Monat zum Ende der Periode, nicht zum Jahresende
- Bekomme ich bei der BU-Kündigung Geld zurück?
- Was nach der Kündigung wirklich passiert
- Welche Alternativen gibt es zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Steuer: der Punkt, den fast alle vergessen
- Bevor du etwas unterschreibst
Ein Kunde rief mich im Januar an, ziemlich aufgeregt. Er hatte gerade online die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wollen und die Kündigung seiner BU abgeschickt, weil ihm der Beitrag mit 92 Euro im Monat zu hoch geworden war. Zwei Tage später kam der Brief vom Versicherer: Kündigung bestätigt. Was er nicht wusste: Er hatte den Vertrag 2014 abgeschlossen, mit einer Gesundheitshistorie, die heute kein Versicherer mehr so durchwinkt. Eine neue BU hätte ihn das Doppelte gekostet, falls er überhaupt noch eine bekommen hätte. Wir haben drei Wochen gebraucht, um die Kündigung rückgängig zu machen.
Die Kündigung selbst ist das Einfachste an der ganzen Sache. Genau das ist das Problem.
Wie du formal kündigst, und warum das der harmlose Teil ist
Eine BU zu kündigen ist banal. Du brauchst keine Begründung, kein Formular vom Versicherer, kein Einschreiben mit Rückschein (auch wenn ich dazu rate). Ein einfacher Brief oder eine E-Mail mit deinem Namen, der Vertragsnummer, dem gewünschten Kündigungstermin und deiner Unterschrift reicht aus.
Inhaltlich gehört da rein:
- vollständiger Name und Anschrift
- Versicherungsschein- oder Vertragsnummer
- der Satz, dass du den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigst
- die Bitte um schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums
- Datum und Unterschrift
Heb dir die Bestätigung gut auf. Und ganz wichtig: Stell keine Lastschrift ein, bevor du die Bestätigung schwarz auf weiß hast. Sonst läuft der Vertrag weiter, der Versicherer mahnt, und im schlimmsten Fall steht plötzlich die Frage im Raum, ob du in einer Beitragslücke überhaupt versichert warst.
Die Frist: ein Monat zum Ende der Periode, nicht zum Jahresende
Hier kursiert viel Halbwissen. Bei den allermeisten heutigen Verträgen kannst du mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Was die Periode ist, hängt von deiner Zahlweise ab.
| Zahlweise | Versicherungsperiode | Frühestmöglicher Kündigungstermin |
|---|---|---|
| monatlich | meist der Kalendermonat | zum Monatsende, ein Monat vorher kündigen |
| vierteljährlich | das Quartal | zum Quartalsende |
| halbjährlich | das Halbjahr | zum Ende des Halbjahres |
| jährlich | das Versicherungsjahr | ein Monat vor dem Hauptfälligkeitstermin |
Das Versicherungsjahr beginnt nicht zwingend am 1. Januar, sondern am Tag, an dem dein Vertrag startete. Steht in deinen Bedingungen noch eine Mindestlaufzeit oder eine Frist von drei Monaten, gilt die. Im Zweifel ein Blick in den Abschnitt Kündigung deiner Versicherungsbedingungen, da steht es auf den Punkt genau.
Wer einen brandneuen Vertrag bereut, hat zusätzlich 30 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Unterlagen. Innerhalb dieser Frist kommst du komplett raus, als hätte es den Vertrag nie gegeben.
Bekomme ich bei der BU-Kündigung Geld zurück?
Kurzantwort: Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht. Sie ist eine Risikoversicherung ohne Sparanteil.
Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird, und die Antwort enttäuscht die meisten. Eine reine, selbstständige BU ist eine Risikoversicherung. Du zahlst für das Risiko, berufsunfähig zu werden, so wie du bei der Kfz-Haftpflicht für das Risiko eines Unfalls zahlst. Es wird kein Kapital angespart. Kündigst du, ist das Geld der vergangenen Jahre weg, genau wie die Beiträge zur Autoversicherung weg sind, wenn du nie einen Schaden hattest.
Anders sieht es nur bei kombinierten Verträgen aus. Dazu zwei Konstellationen, die man auseinanderhalten muss:
- Selbstständige BU (SBU): eigenständiger Vertrag, reiner Risikoschutz, kein Rückkaufswert. Bei Kündigung null Euro zurück.
- BU als Zusatzversicherung (BUZ) in einer Renten- oder Lebensversicherung: Hier steckt ein Sparteil im Hauptvertrag. Kündigst du, bekommst du den Rückkaufswert dieses Hauptvertrags, der BU-Teil selbst bringt nichts.
Und der Rückkaufswert ist die zweite Enttäuschung. Gerade in den ersten Jahren liegt er oft deutlich unter dem, was du eingezahlt hast, weil Abschlusskosten und Provisionen vorab verrechnet wurden. Ich habe Verträge gesehen, bei denen nach fünf Jahren weniger als die Hälfte der Beiträge als Rückkaufswert ausgewiesen war. Wer hier kündigt, verschenkt zweimal: einmal den Schutz, einmal das Geld.
Ein praktischer Tipp am Rande: Bei einer BUZ lohnt es sich fast immer, vom Versicherer getrennt ausweisen zu lassen, welcher Anteil auf den Spar- und welcher auf den Risikoteil entfällt. Erst dann sieht man, ob eine Kündigung des Gesamtvertrags überhaupt sinnvoll ist oder ob man nur den teuren Sparmantel loswerden möchte.
Was nach der Kündigung wirklich passiert
Der Beitrag ist weg, klar. Aber das ist nicht die eigentliche Folge. Die eigentliche Folge ist, dass du deinen Gesundheitszustand von damals nicht zurückbekommst.
Eine BU rechnet mit deinem Eintrittsalter und deinen Gesundheitsangaben zum Zeitpunkt des Abschlusses. Wer mit 28 und ohne Vorerkrankungen unterschrieben hat, hat sich diese Kalkulation für die gesamte Laufzeit gesichert. Kündigst du mit 40 und willst später wieder rein, gilt:
- du beantwortest alle Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung neu, mit dem Wissensstand von heute
- jede Diagnose der letzten Jahre zählt: der Bandscheibenvorfall, die Therapie, das Medikament gegen Bluthochdruck
- der Beitrag steigt allein durch das höhere Alter spürbar, oft 30 bis 50 Prozent
- Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer kompletten Ablehnung
Psychische Vorbelastungen sind der Klassiker. Eine einzige dokumentierte Therapiestunde reicht heute bei vielen Versicherern für einen pauschalen Ausschluss psychischer Ursachen, und Depression und Burnout machen rund ein Drittel aller Leistungsfälle aus – das bestätigt auch die Deutsche Rentenversicherung. Genau den Teil, der am häufigsten gebraucht wird, verlierst du dann womöglich.
Deshalb mein wichtigster Satz in diesem ganzen Text: Kündige niemals eine BU, bevor du eine neue policiert in der Hand hältst. Nicht beantragt, nicht zugesagt. Policiert.
Welche Alternativen gibt es zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Kurzantwort: Stundung, Beitragsfreistellung oder Rentenabsenkung – alle drei erhalten deine ursprünglichen Gesundheitsangaben und sind der Kündigung fast immer vorzuziehen.
In der Praxis steckt hinter dem Wunsch zu kündigen selten echte Unzufriedenheit mit dem Schutz. Meist ist es Geld: Jobwechsel, Elternzeit, Selbstständigkeit, eine Phase, in der der Beitrag drückt. Für genau diese Fälle gibt es Werkzeuge, die kaum jemand kennt, weil der Versicherer sie nicht aktiv bewirbt. Einen guten Überblick über Verbraucherrechte bei Versicherungsverträgen bietet auch die Verbraucherzentrale.
Stundung. Du setzt die Zahlung für eine bestimmte Zeit aus, meist 12 bis 18 Monate, manche Versicherer gewähren bis zu 24 Monate. Der Schutz läuft in voller Höhe weiter, du holst die Beiträge danach nach, in der Regel zinslos. Das ist die erste Wahl bei einem kurzen Engpass.
Beitragsfreistellung. Du zahlst gar nichts mehr, der Vertrag bleibt aber bestehen. Im Gegenzug sinkt die versicherte Rente, manchmal deutlich. Der Vorteil: Deine Gesundheitsangaben von damals bleiben erhalten, und du kannst den Schutz später oft ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufstocken (Wiederinkraftsetzung, meist innerhalb von sechs Monaten ohne neue Fragen, danach mit). Lies dazu deine Bedingungen genau, dieser Zeitraum entscheidet, ob du sauber zurückkommst.
Versicherte Rente senken. Statt 2.000 Euro Monatsrente versicherst du vorübergehend 1.200 Euro. Der Beitrag sinkt mit, der Kernschutz bleibt. Wenn das Einkommen wieder stimmt, kannst du je nach Vertrag wieder erhöhen.
| Option | Schutz während der Phase | Gesundheitsfragen neu? | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Stundung | voll | nein | kurzer Engpass, einige Monate |
| Beitragsfreistellung | reduziert | beim Aufstocken evtl. | längere Pause, Elternzeit |
| Rente senken | reduziert | nein | dauerhaft knapperes Budget |
| Kündigung | keiner | ja, komplett | praktisch nie |
Ein laufender Leistungsfall ist übrigens ein Sonderfall. Wer bereits BU-Rente bezieht oder einen Antrag gestellt hat, sollte unter keinen Umständen kündigen, ohne vorher mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht gesprochen zu haben. Eine Kündigung kann hier laufende oder strittige Ansprüche gefährden.
Steuer: der Punkt, den fast alle vergessen
Während der Laufzeit konntest du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung ansetzen. Mit der Kündigung fällt dieser Abzug weg. Für die meisten Angestellten ist der Effekt klein, weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorge ohnehin durch Krankenkasse und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Bei Selbstständigen kann es dagegen ein paar Hundert Euro im Jahr ausmachen.
Relevanter wird es bei der BUZ in einer Rürup-Rente. Dort sind die Beiträge in der Ansparphase hoch absetzbar, aber das Konstrukt ist eine Einbahnstraße: gekündigtes Kapital kann nicht ausgezahlt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Wer so etwas hat und kündigen will, sollte das vorher mit dem Steuerberater durchrechnen, sonst löst man ein Problem und schafft sich zwei neue.
Bevor du etwas unterschreibst
Mach drei Dinge, in dieser Reihenfolge. Erstens: Ruf deinen Versicherer an und frag konkret nach Stundung und Beitragsfreistellung, nicht allgemein nach Kündigung. Die Mitarbeiter am Telefon bieten von sich aus oft nur die Kündigung an, weil danach gefragt wurde. Zweitens: Lass dir bei einer kombinierten Police den Rückkaufswert und die getrennten Beitragsanteile schriftlich geben. Drittens: Wenn du den Schutz wirklich loswerden willst, weil du eine bessere Police gefunden hast, lass die neue erst policieren und kündige die alte erst danach, taggenau abgestimmt.
Die meisten, die zu mir mit dem festen Vorsatz kommen, kündigen zu wollen, gehen am Ende mit einer Stundung oder einer reduzierten Rente wieder raus. Und behalten den Schutz, den sie sich vor zehn Jahren zu Konditionen gesichert haben, die es heute nicht mehr gibt.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?+
Bei den meisten Verträgen kannst du mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Zahlst du monatlich, ist die Periode oft der Monat, bei Jahreszahlung das Versicherungsjahr. Die genaue Frist steht in deinen Versicherungsbedingungen unter Kündigung.
Bekomme ich bei der Kündigung meiner BU Geld zurück?+
Bei einer reinen, selbstständigen BU normalerweise nicht. Sie ist eine Risikoversicherung ohne Sparanteil, da wird kein Kapital aufgebaut. Geld zurück gibt es nur bei kombinierten Verträgen mit Rückkaufswert, etwa einer BU in einer Renten- oder Lebensversicherung, und dort meist deutlich weniger als eingezahlt.
Was passiert, wenn ich kündige und später eine neue BU brauche?+
Dann beantwortest du erneut alle Gesundheitsfragen, und der Beitrag richtet sich nach deinem aktuellen Alter und Gesundheitszustand. Neue Diagnosen führen zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung. Genau deshalb ist Kündigen ohne Ersatz fast immer ein Fehler.
Gibt es eine Alternative zur Kündigung, wenn ich das Geld gerade nicht habe?+
Ja, gleich mehrere. Du kannst die Beiträge stunden lassen (bei vollem Schutz, meist 12 bis 18 Monate), den Vertrag beitragsfrei stellen (Schutz sinkt, aber bleibt) oder die versicherte Rente vorübergehend senken. Alle drei erhalten dir die ursprünglichen Gesundheitsangaben.


