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Wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung? Voraussetzungen

Von Stefan RothAktualisiert am 17. Januar 20266 Min. Lesezeit

Wann greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung? 50-Prozent-Grenze, 6-Monats-Prognose und Verweisung verständlich erklärt, mit Rechenbeispielen.

Wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung? Voraussetzungen
Inhaltsverzeichnis
  1. Die drei Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen
  2. Was bedeutet 50 Prozent berufsunfähig?
  3. Die Sache mit den sechs Monaten
  4. Was ist die Verweisung und wann wird sie angewendet?
  5. Wann genau das Geld fließt und ob Sie noch zahlen müssen
  6. Was die häufigsten Auslöser sind

Die häufigste Fehlannahme, die mir in Beratungen begegnet, ist diese: Wer krankgeschrieben ist, bekommt Geld aus der BU. So funktioniert das nicht. Wann greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Nicht weil ein Arzt eine Diagnose stellt, sondern erst, wenn drei sehr konkrete Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Ich erkläre sie meinen Kunden gern an einem einfachen Bild: Es sind drei Schlösser an derselben Tür, und alle drei müssen aufgehen, bevor der Versicherer überweist.

Die drei Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen

Damit die BU leistet, braucht es:

  • mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf,
  • eine Prognose, dass dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen anhält,
  • und keinen anderen Beruf, auf den der Versicherer Sie zumutbar verweisen darf.

Klingt überschaubar. In der Praxis hängt fast jeder strittige Fall an einem dieser drei Punkte, und meistens am ersten. Deshalb gehe ich sie der Reihe nach durch.

Was bedeutet 50 Prozent berufsunfähig?

Die 50-Prozent-Grenze ist das Herzstück. Sie bezieht sich immer auf den Beruf, den Sie zuletzt in gesunden Tagen tatsächlich ausgeübt haben, so wie er konkret aussah, mit allen Aufgaben, Arbeitszeiten und körperlichen Anforderungen. Nicht auf Ihren erlernten Beruf, nicht auf irgendeinen Durchschnitt.

Gemessen wird das auf zwei Wegen, und das wissen viele nicht. Der erste ist die Arbeitszeit. Eine Beispielrechnung: Ein Maurer hat vor seiner Erkrankung 40 Stunden pro Woche gearbeitet. Nach einem Bandscheibenvorfall schafft er noch 18 Stunden, mehr ist nicht drin. Das sind 45 Prozent der alten Arbeitszeit, er kann also 55 Prozent nicht mehr leisten. Damit ist er berufsunfähig, die 50-Prozent-Hürde ist genommen.

Der zweite Weg ist der wichtigere und wird oft übersehen: die prägende Tätigkeit. Es kommt nämlich nicht nur auf die Stundenzahl an, sondern darauf, ob Sie eine für Ihren Beruf entscheidende Aufgabe noch erledigen können. Ein Chirurg, der wegen eines Tremors nicht mehr operieren kann, ist berufsunfähig, selbst wenn er weiterhin acht Stunden am Tag Sprechstunde, Visite und Verwaltung macht. Das Operieren prägt seinen Beruf, ohne diese Tätigkeit bleibt vom eigentlichen Beruf zu wenig übrig. Eine Köchin, die nicht mehr heben darf und deshalb weder Wareneingang noch Küchenleitung stemmt, fällt aus demselben Grund über die Schwelle, auch wenn jede einzelne Aufgabe für sich nur ein Drittel ihrer Zeit ausmachte.

Was ich Kunden mitgebe: Schreiben Sie sich früh auf, woraus Ihr Arbeitstag wirklich besteht. Wer im Leistungsfall glaubhaft schildern kann, dass die kaputte Schulter genau die Tätigkeit trifft, die den Beruf trägt, hat es deutlich leichter. Eine bloße Krankschreibung sagt darüber nichts aus.

Die Sache mit den sechs Monaten

Hier entsteht das meiste Durcheinander. Die Bedingung lautet: Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Das Wort, auf das es ankommt, ist “voraussichtlich”. Sie müssen nicht erst ein halbes Jahr ausfallen, bevor Sie etwas bekommen. Es genügt, dass ein Arzt prognostiziert, der Zustand werde mindestens sechs Monate anhalten.

Ein praktisches Beispiel macht den Unterschied klar. Wer im Februar eine Diagnose mit einer ärztlichen Prognose von neun Monaten Ausfall erhält, kann sofort einen Leistungsantrag stellen, ohne den September abzuwarten. Andersherum gilt in vielen guten Tarifen die sogenannte rückwirkende Anerkennung: Wenn die Einschränkung tatsächlich sechs Monate ununterbrochen bestanden hat, zahlt der Versicherer rückwirkend ab dem ersten Tag, selbst wenn anfangs keine klare Prognose vorlag. Diese Klausel sollten Sie in den Bedingungen suchen, sie heißt meist “Leistung bei tatsächlich sechs Monaten andauernder Berufsunfähigkeit”.

Wichtig ist auch: ununterbrochen. Wer vier Monate ausfällt, drei Wochen wieder voll arbeitet und dann erneut zusammenbricht, fängt die Zählung von vorn an. Bei chronischen, schubweisen Erkrankungen ist das ein realer Stolperstein.

Was ist die Verweisung und wann wird sie angewendet?

Selbst wenn die 50 Prozent und die sechs Monate stehen, kann der Versicherer noch eine Karte ziehen: die Verweisung. Er prüft, ob Sie einen anderen Beruf ausüben könnten, der Ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Wenn ja, leistet er nicht.

Es gibt zwei Spielarten, und der Unterschied entscheidet im Ernstfall über mehrere hundert Euro im Monat.

Merkmal Abstrakte Verweisung Konkrete Verweisung
Wann greift sie Es genügt die theoretische Möglichkeit eines anderen Berufs Nur ein tatsächlich ausgeübter anderer Beruf zählt
Beispiel Dachdecker “könnte” im Büro arbeiten, auch wenn er keine Stelle hat Dachdecker arbeitet bereits umgeschult als Bauleiter
Folge für Sie Versicherer kann Leistung verweigern, obwohl Sie nichts verdienen Leistung entfällt erst, wenn Sie wirklich vergleichbar verdienen
In guten Tarifen vollständig ausgeschlossen meist enthalten und unkritisch

Ein Tarif, der noch die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt, gehört aus meiner Sicht nicht ins Regal. Der Standard am Markt ist seit Jahren der Verzicht darauf und kostet kaum Aufpreis. Wer einen alten Vertrag aus den frühen 2000ern hat, sollte hier genau nachsehen, denn damals war die abstrakte Klausel noch verbreitet. Einen guten Überblick über aktuelle Tarifqualität bietet auch Stiftung Warentest.

Wann genau das Geld fließt und ob Sie noch zahlen müssen

Nimmt der Versicherer den Fall an, läuft die Rente ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, nicht erst ab dem Bescheid. Bis zur Entscheidung vergehen nach den Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer im Schnitt rund 110 Tage, also gut dreieinhalb Monate. In komplizierten Fällen mit Gutachten dauert es länger. Die Monate dazwischen werden als Nachzahlung in einer Summe ausgekehrt. Mehr dazu, wie lange und in welcher Höhe gezahlt wird, erklärt der Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung.

Ein Detail, das in den meisten Ratgebern fehlt: Ab dem anerkannten Eintritt der Berufsunfähigkeit müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen. Diese Beitragsbefreiung ist in praktisch jedem Vertrag fest enthalten und gilt rückwirkend für die Prüfzeit. Wer in der Schwebephase weiter eingezogene Beiträge bemerkt, bekommt sie zurück.

Damit der Antrag durchgeht, brauchen Sie in der Regel:

  • den ausgefüllten Leistungsantrag des Versicherers,
  • ärztliche Befunde und Diagnosen, möglichst lückenlos,
  • eine genaue Beschreibung Ihres letzten Berufs mit Aufgaben und Stundenanteilen,
  • bei Selbstständigen oft Nachweise zur betrieblichen Umorganisation.

Gerade die Berufsbeschreibung wird unterschätzt. Ich habe Fälle gesehen, in denen ein an sich klarer Anspruch ins Stocken geriet, weil der Antragsteller seinen Beruf zu pauschal beschrieben hatte (“Handwerker”) und der Versicherer daraufhin Tätigkeiten unterstellte, die längst weggefallen waren.

Was die häufigsten Auslöser sind

Viele stellen sich Berufsunfähigkeit als Folge eines Unfalls auf der Baustelle vor. Die Berufsunfähigkeit-Statistik nach Berufsgruppen sieht anders aus. Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen und Burnout sind seit Jahren der häufigste Grund und machen rund ein Drittel der anerkannten Leistungsfälle aus. Dahinter folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats, etwa Rücken und Gelenke, sowie Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Unfälle liegen mit unter zehn Prozent weit hinten. Wer die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Rückfallnetz einkalkuliert, sollte sich die aktuellen Rentenwerte bei der Deutschen Rentenversicherung ansehen — sie reichen für die meisten Berufe bei Weitem nicht aus.

Das hat eine praktische Konsequenz für die Frage, wann die BU greift: Bei einer Bandscheibe lässt sich der Ausfall meist klar belegen. Bei einer Depression hängt vieles an der ärztlichen Dokumentation. Wer hier in Behandlung ist, sollte darauf achten, dass Diagnosen, Therapieverlauf und die konkrete Auswirkung auf den Beruf sauber festgehalten werden. Ein Satz wie “Patient ist im Vertrieb nicht mehr einsetzbar, da Kundenkontakt Panikattacken auslöst” wiegt im Antrag schwerer als jede allgemeine Krankschreibung.

Wenn Sie nur eine Sache aus diesem Text mitnehmen: Prüfen Sie in Ihren Bedingungen die zwei Stellen, die im Ernstfall den Unterschied machen, nämlich den Verzicht auf die abstrakte Verweisung und die Klausel zur rückwirkenden Anerkennung nach sechs Monaten. Beide stehen meist auf einer halben Seite, und beide entscheiden mehr über Ihren Schutz als jeder Werbeslogan auf der ersten Seite der Police.

Häufige Fragen

Ab welchem Grad zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?+

Sie zahlt die volle Rente, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Wer noch zu mehr als der Hälfte arbeiten kann, hat in den meisten Verträgen keinen Anspruch. Nur wenige Tarife zahlen bereits ab einem geringeren Grad.

Was bedeutet die 6-Monats-Prognose bei der BU?+

Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen andauern. Es zählt die ärztliche Prognose, nicht ob Sie schon ein halbes Jahr krank waren. Viele Verträge zahlen rückwirkend, wenn die Einschränkung tatsächlich sechs Monate am Stück bestanden hat, auch ohne Prognose.

Was ist eine Verweisung in der BU-Versicherung?+

Bei der Verweisung prüft der Versicherer, ob Sie einen anderen Beruf ausüben könnten. Bei der abstrakten Verweisung reicht die theoretische Möglichkeit, bei der konkreten nur ein tatsächlich ausgeübter Beruf. Gute Tarife verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung.

Zahlt die BU auch bei einer psychischen Erkrankung?+

Ja. Psychische Erkrankungen wie Depression oder Burnout sind seit Jahren der häufigste Grund für eine BU-Leistung und machen rund ein Drittel der Fälle aus. Entscheidend ist auch hier, dass der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist.

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